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Hautkrebsscreening

Gesetzlich versicherte Patienten haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautuntersuchung.
Medizinisch sinnvoll ist ein sogenanntes Hautkrebsscreening 1 x jährlich bei diesbezüglich 
vorbelasteten Personen bzw. prädisponierenden Faktoren wie z.B. heller Hauttyp und / oder
lange ungeschützte Aufenthalte in der Sonne).