Gesetzlich versicherte Patienten haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautuntersuchung.
Medizinisch sinnvoll ist ein sogenanntes Hautkrebsscreening 1 x jährlich bei diesbezüglich
vorbelasteten Personen bzw. prädisponierenden Faktoren wie z.B. heller Hauttyp und / oder
lange ungeschützte Aufenthalte in der Sonne).